Wir sind für Sie da!

Selbstverständlich sind wir auch zu Zeiten von „Corona“ für Sie da!
Wir sind uns der allgemeinen  Verantwortung aber bewusst, und führen daher Beratungen und Besprechungen derzeit ausschließlich per Telefon , Telefonkonferenz oder Videotelefonie (und natürlich auch schriftlich oder per Mail) durch.

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    AKTUELLER SERVICE

    Corona-Krise: Kündigung!
    Was ist zu beachten?

    Corona-Krise: Kündigung erhalten – was ist zu beachten?

    Viele Arbeitgeber gehen wegen der aktuellen Krise und den damit einhergehenden Umsatzeinbußen bzw. wirtschaftlichen Engpässen davon aus, dass die Kündigung von Arbeitnehmern dadurch gerechtfertigt sein könnte. Dem ist nicht so. Daher sollten Sie dringend eine erhaltene Kündigung anwaltlich prüfen lassen. Sollten Sie vom Arbeitgeber einen Vorschlag zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses erhalten, so ist anzuraten, auch diesen anwaltlich prüfen zu lassen. Eine Klage gegen die Kündigung muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen. Die Corona-Krise hebelt auch solche existierenden gesetzlichen Fristen nicht aus.

    Sollte es aktuell zu Kündigungen kommen, die der Arbeitgeber mit der Corona-Pandemie begründet, wird man sich in den meisten Fällen erfolgreich dagegen wehren können.

    Die Folgen der Corona-Krise sind zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht absehbar. Daher wird der Arbeitgeber auch einen dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes nicht als Grund für die ausgesprochene Kündigung heranziehen können. Allein die derzeit vorherrschende, wirtschaftliche Unsicherheit wird eine Kündigung nicht rechtfertigen können.

    Bei Kleinbetrieben (regelmäßig zehn oder weniger Arbeitnehmer) bei einer Beschäftigung in den ersten sechs Monaten und in der Probezeit besteht nach wie vor geringerer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf aber auch hier nicht willkürlich kündigen.

    Auch während einer Kurzarbeit darf grundsätzlich nicht allein wegen der Kurzarbeit und des vorübergehenden Arbeitsmangels betriebsbedingt gekündigt werden.

    Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung mit Verweis auf die Corona-Krise erhalten, sollten Sie sich umgehend anwaltliche Beratung suchen und die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen lassen.

      RECHTSGEBIETE

      Wir sind vor allem in den folgenden Rechtsgebieten tätig
      (aber nicht nur):

      Strafrecht

      Sozialrecht

      Verkehrsrecht

      Verwaltungsrecht

      Baurecht

      (privat und öffentlich)

      Allgemeines Zivilrecht

      Vertragsrecht

      Arbeitsrecht

      Mietrecht

      Kaufvertragsrecht

      Dies ist nur eine beispielhafte Aufzählung. Falls Sie Ihr Anliegen nicht einem der aufgezählten Beispiele zuordnen können, sprechen Sie uns trotzdem an! Wir arbeiten häufig mit Kollegen anderer Fachbereiche zusammen und können Ihnen Empfehlungen aussprechen.

      DIE ANWÄLTE

      Florian Arand

      Rechtsanwalt

      Thomas Höfler

      Rechtsanwalt

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      Wir sind für Sie erreichbar

      Unsere Kanzlei ist Montags bis Freitags von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr besetzt. Für eine Rechtsberatung bitten wir möglichst um vorherige Terminabsprache.

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        Rechtanwälte - Florian Arand + Thomas Höfler - Bad Kissingen