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Corona-Krise: Kündigung!
Was ist zu beachten?
Corona-Krise: Kündigung erhalten – was ist zu beachten?
Viele Arbeitgeber gehen wegen der aktuellen Krise und den damit einhergehenden Umsatzeinbußen bzw. wirtschaftlichen Engpässen davon aus, dass die Kündigung von Arbeitnehmern dadurch gerechtfertigt sein könnte. Dem ist nicht so. Daher sollten Sie dringend eine erhaltene Kündigung anwaltlich prüfen lassen. Sollten Sie vom Arbeitgeber einen Vorschlag zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses erhalten, so ist anzuraten, auch diesen anwaltlich prüfen zu lassen. Eine Klage gegen die Kündigung muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen. Die Corona-Krise hebelt auch solche existierenden gesetzlichen Fristen nicht aus.
Sollte es aktuell zu Kündigungen kommen, die der Arbeitgeber mit der Corona-Pandemie begründet, wird man sich in den meisten Fällen erfolgreich dagegen wehren können.
Die Folgen der Corona-Krise sind zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht absehbar. Daher wird der Arbeitgeber auch einen dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes nicht als Grund für die ausgesprochene Kündigung heranziehen können. Allein die derzeit vorherrschende, wirtschaftliche Unsicherheit wird eine Kündigung nicht rechtfertigen können.
Bei Kleinbetrieben (regelmäßig zehn oder weniger Arbeitnehmer) bei einer Beschäftigung in den ersten sechs Monaten und in der Probezeit besteht nach wie vor geringerer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf aber auch hier nicht willkürlich kündigen.
Auch während einer Kurzarbeit darf grundsätzlich nicht allein wegen der Kurzarbeit und des vorübergehenden Arbeitsmangels betriebsbedingt gekündigt werden.
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung mit Verweis auf die Corona-Krise erhalten, sollten Sie sich umgehend anwaltliche Beratung suchen und die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen lassen.
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Wir sind vor allem in den folgenden Rechtsgebieten tätig
(aber nicht nur):
Dies ist nur eine beispielhafte Aufzählung. Falls Sie Ihr Anliegen nicht einem der aufgezählten Beispiele zuordnen können, sprechen Sie uns trotzdem an! Wir arbeiten häufig mit Kollegen anderer Fachbereiche zusammen und können Ihnen Empfehlungen aussprechen.
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